Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Grundlage ist die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, umgesetzt in Deutschland über § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit der zugehörigen Fristentabelle in Anlage 8e FeV. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres EU-Führerscheindokument – deshalb müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine (Papierführerschein oder alte Kartenführerscheine) bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Deine Fahrerlaubnis selbst ändert sich dabei nicht, nur das Dokument.
Bis wann muss ich umtauschen? Die Fristen im Überblick
Welche Frist für dich gilt, hängt davon ab, ob du noch einen alten Papierführerschein (ausgestellt bis Ende 1998) oder einen Kartenführerschein (ausgestellt zwischen 1999 und 2013) besitzt. Diese Fristen gelten bundesweit identisch. Stand dieser Seite: September 2026 – die Fristen bis Januar 2026 sind bereits abgelaufen.
Papierführerschein – nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr | Frist | Status |
|---|---|---|
| 1953–1958 | 19.07.2022 | abgelaufen |
| 1959–1964 | 19.01.2023 | abgelaufen |
| 1965–1970 | 19.01.2024 | abgelaufen |
| 1971 oder später | 19.01.2025 | abgelaufen |
| vor 1953 | 19.01.2033 | noch offen |
Kartenführerschein – nach Ausstellungsjahr
| Ausstellungsjahr | Frist | Status |
|---|---|---|
| 1999–2001 | 19.01.2026 | abgelaufen |
| 2002–2004 | 19.01.2027 | nächste Frist |
| 2005–2007 | 19.01.2028 | noch offen |
| 2008 | 19.01.2029 | noch offen |
| 2009 | 19.01.2030 | noch offen |
| 2010 | 19.01.2031 | noch offen |
| 2011 | 19.01.2032 | noch offen |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 | noch offen |
Sonderregel: Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Die nächste anstehende Frist betrifft aktuell die Jahrgänge 2002 bis 2004 – wer seinen Führerschein in diesem Zeitraum ausgestellt bekam, sollte den Umtausch jetzt angehen, statt bis kurz vor Fristende zu warten.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig – du darfst mit dem alten Führerschein weiterfahren. Wer die Frist überschreitet, riskiert bei einer Kontrolle allerdings ein Verwarnungsgeld von 10 Euro (keine Punkte, kein Fahrverbot), weil dann ein nicht mehr gültiges Dokument mitgeführt wird. Der Umtausch selbst lässt sich jederzeit ohne erneute Prüfung nachholen. Praktisch unangenehmer wird es eher außerhalb der EU, etwa bei Mietwagen oder Kontrollen im Ausland mit einem längst abgelaufenen Dokument.
So läuft der Umtausch ab
Zuständig ist die Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises – in den meisten Kommunen das Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt. Vielerorts geht das inzwischen nur noch mit vorab online gebuchtem Termin, teils bieten Behörden auch eine postalische oder digitale Antragstellung an. Wo genau du zuständig bist, erfährst du auf der Website deiner Stadt oder deines Landkreises – meist unter „Straßenverkehrsamt" oder „Führerscheinstelle". Geh die Sache am besten nicht erst kurz vor Fristende an, da es vor großen bundesweiten Umtauschterminen erfahrungsgemäß zu Terminengpässen kommt.
Wohnst du im Landkreis Emsland? Dort findest du die genaue Adresse der Führerscheinstelle, den direkten Link zum Online-Termin und die aktuellen Gebühren vor Ort: Führerschein umtauschen im Landkreis Emsland. Wohnst du in der Grafschaft Bentheim? Dann findest du die genaue Adresse und die aktuellen Gebühren hier: Führerschein umtauschen in der Grafschaft Bentheim.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Dein alter Führerschein im Original
- Falls dein Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde: ggf. zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde
Was kostet der Umtausch?
Die Grundgebühr ist bundesweit weitgehend einheitlich geregelt: Laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) liegt sie bei rund 26,50 Euro (25,50 Euro Grundgebühr zzgl. 1 Euro für die Umschreibung der Fahrerlaubnisdaten). Möchtest du den neuen Führerschein direkt per Post von der Bundesdruckerei zugeschickt bekommen, kommen üblicherweise weitere rund 6,50 Euro dazu – macht in Summe rund 33 Euro. Manche Kommunen erheben zusätzlich kleine Bearbeitungs- oder Portogebühren, sodass der Endbetrag im Einzelfall etwas abweichen kann. Frag im Zweifel direkt bei deiner Führerscheinstelle nach der aktuell gültigen Gebühr.