Ratgeber

Führerschein umtauschen – Fristen, Kosten & Ablauf

Alte Papier- oder Kartenführerscheine müssen bis spätestens 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden – gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Hier findest du deine persönliche Frist, was der Umtausch kostet und wie er bei deiner Führerscheinstelle abläuft.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst die bundesweiten Fristen und Gebühren nach § 24a FeV bzw. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) verständlich zusammen. Maßgeblich für deinen Einzelfall ist immer die Auskunft deiner Führerscheinstelle.

Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Grundlage ist die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, umgesetzt in Deutschland über § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit der zugehörigen Fristentabelle in Anlage 8e FeV. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres EU-Führerscheindokument – deshalb müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine (Papierführerschein oder alte Kartenführerscheine) bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Deine Fahrerlaubnis selbst ändert sich dabei nicht, nur das Dokument.

Bis wann muss ich umtauschen? Die Fristen im Überblick

Welche Frist für dich gilt, hängt davon ab, ob du noch einen alten Papierführerschein (ausgestellt bis Ende 1998) oder einen Kartenführerschein (ausgestellt zwischen 1999 und 2013) besitzt. Diese Fristen gelten bundesweit identisch. Stand dieser Seite: September 2026 – die Fristen bis Januar 2026 sind bereits abgelaufen.

Papierführerschein – nach Geburtsjahr

GeburtsjahrFristStatus
1953–195819.07.2022abgelaufen
1959–196419.01.2023abgelaufen
1965–197019.01.2024abgelaufen
1971 oder später19.01.2025abgelaufen
vor 195319.01.2033noch offen

Kartenführerschein – nach Ausstellungsjahr

AusstellungsjahrFristStatus
1999–200119.01.2026abgelaufen
2002–200419.01.2027nächste Frist
2005–200719.01.2028noch offen
200819.01.2029noch offen
200919.01.2030noch offen
201019.01.2031noch offen
201119.01.2032noch offen
2012 – 18.01.201319.01.2033noch offen

Sonderregel: Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Die nächste anstehende Frist betrifft aktuell die Jahrgänge 2002 bis 2004 – wer seinen Führerschein in diesem Zeitraum ausgestellt bekam, sollte den Umtausch jetzt angehen, statt bis kurz vor Fristende zu warten.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig – du darfst mit dem alten Führerschein weiterfahren. Wer die Frist überschreitet, riskiert bei einer Kontrolle allerdings ein Verwarnungsgeld von 10 Euro (keine Punkte, kein Fahrverbot), weil dann ein nicht mehr gültiges Dokument mitgeführt wird. Der Umtausch selbst lässt sich jederzeit ohne erneute Prüfung nachholen. Praktisch unangenehmer wird es eher außerhalb der EU, etwa bei Mietwagen oder Kontrollen im Ausland mit einem längst abgelaufenen Dokument.

So läuft der Umtausch ab

Zuständig ist die Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises – in den meisten Kommunen das Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt. Vielerorts geht das inzwischen nur noch mit vorab online gebuchtem Termin, teils bieten Behörden auch eine postalische oder digitale Antragstellung an. Wo genau du zuständig bist, erfährst du auf der Website deiner Stadt oder deines Landkreises – meist unter „Straßenverkehrsamt" oder „Führerscheinstelle". Geh die Sache am besten nicht erst kurz vor Fristende an, da es vor großen bundesweiten Umtauschterminen erfahrungsgemäß zu Terminengpässen kommt.

Wohnst du im Landkreis Emsland? Dort findest du die genaue Adresse der Führerscheinstelle, den direkten Link zum Online-Termin und die aktuellen Gebühren vor Ort: Führerschein umtauschen im Landkreis Emsland. Wohnst du in der Grafschaft Bentheim? Dann findest du die genaue Adresse und die aktuellen Gebühren hier: Führerschein umtauschen in der Grafschaft Bentheim.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Dein alter Führerschein im Original
  • Falls dein Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde: ggf. zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde

Was kostet der Umtausch?

Die Grundgebühr ist bundesweit weitgehend einheitlich geregelt: Laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) liegt sie bei rund 26,50 Euro (25,50 Euro Grundgebühr zzgl. 1 Euro für die Umschreibung der Fahrerlaubnisdaten). Möchtest du den neuen Führerschein direkt per Post von der Bundesdruckerei zugeschickt bekommen, kommen üblicherweise weitere rund 6,50 Euro dazu – macht in Summe rund 33 Euro. Manche Kommunen erheben zusätzlich kleine Bearbeitungs- oder Portogebühren, sodass der Endbetrag im Einzelfall etwas abweichen kann. Frag im Zweifel direkt bei deiner Führerscheinstelle nach der aktuell gültigen Gebühr.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Das hängt von deinem Geburtsjahr (bei alten Papierführerscheinen) bzw. dem Ausstellungsjahr (bei Kartenführerscheinen von 1999 bis 2013) ab. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine in ganz Deutschland umgetauscht sein.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig, du darfst also weiterfahren. Bei einer Kontrolle mit abgelaufener Frist droht aber ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Der Umtausch lässt sich jederzeit ohne Prüfung nachholen.

Wo tausche ich meinen Führerschein um?

Bei der Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises – meist das Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt, häufig mit vorab online gebuchtem Termin. Die genaue Zuständigkeit findest du auf der Website deiner Kommune.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Gebühr ist bundesweit weitgehend einheitlich geregelt und liegt laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bei rund 26,50 Euro. Für den Direktversand des neuen Führerscheins per Post kommen häufig rund 6,50 Euro dazu.

Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch?

Gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und deinen alten Führerschein im Original. Wurde er von einer anderen Behörde ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift nötig sein.

Wie lange dauert die Bearbeitung des neuen Führerscheins?

Je nach Führerscheinstelle meist 2 bis 4 Wochen ab vollständigen Unterlagen. Viele Behörden bieten gegen Zusatzgebühr einen Express-Umtausch in wenigen Werktagen an.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Fristen und Gebühren können sich ändern und lokal leicht abweichen – maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben deiner Führerscheinstelle.

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