Du bist nicht allein – die Zahlen zur Nichtbestehensquote
Laut Datenreport von TÜV/DEKRA (arge tp 21) lag die bundesweite Nichtbestehensquote bei der theoretischen Führerscheinprüfung der Klasse B im Jahr 2025 bei rund 44 % – 2024 waren es 45 %. Nicht zu bestehen ist damit statistisch fast der Normalfall, kein Ausnahmeversagen. Unter-18-Jährige (also mit Begleitetem Fahren ab 17) schneiden mit rund 35 % übrigens spürbar besser ab.
Ab wie vielen Fehlerpunkten ist man durchgefallen?
Am Computer werden 30 Fragen gestellt. Bei der Ersterteilung der Klasse B sind mehr als 10 Fehlerpunkte insgesamt nicht bestanden (bei der Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins bereits mehr als 6). Unabhängig von der Gesamtsumme gilt zusätzlich eine Sonderregel: Fragen mit der höchsten Wertigkeit (5 Fehlerpunkte, meist Vorfahrt- und andere Grundstofffragen) führen bei zwei falsch beantworteten Fragen automatisch zum Nichtbestehen – selbst wenn die Fehlerpunktsumme sonst niedriger wäre.
Wie lange muss ich bis zur Wiederholung warten?
Das ist keine reine TÜV/DEKRA-Praxis, sondern gesetzlich in § 18 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt: Zwischen zwei Prüfungsversuchen muss ein angemessener Zeitraum liegen, in der Regel mindestens zwei Wochen. Bei einem Täuschungsversuch kann diese Sperre deutlich länger ausfallen – das entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall.
Was kostet eine Wiederholungsprüfung?
Die amtliche Prüfgebühr bei TÜV oder DEKRA liegt bundesweit einheitlich bei rund 25 Euro (häufig 24,99 €) und wird bei jedem Versuch neu fällig. Dazu kommt in der Regel eine Vorstellungsgebühr deiner Fahrschule von etwa 50 bis 150 Euro – die Höhe legt jede Fahrschule selbst fest, frag am besten vorher nach.
Wie oft darf ich die Theorieprüfung wiederholen?
Eine feste gesetzliche Obergrenze gibt es nicht – du kannst die Theorieprüfung beliebig oft wiederholen, jeweils nach der Sperrfrist und gegen die Prüfgebühr. Wichtig ist nur die Gültigkeit der bestandenen Prüfung selbst (siehe unten): Läuft sie ab, muss die Theorie neu abgelegt werden.
Wie lange ist die bestandene Theorieprüfung gültig?
Nach § 18 Abs. 2 FeV musst du die praktische Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Theorieprüfung ablegen, sonst verliert diese ihre Gültigkeit und du müsstest die Theorie erneut bestehen. Zusätzlich dürfen zwischen dem Ende der praktischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins höchstens 2 Jahre liegen.
5 Tipps für den nächsten Versuch
- Fehlerprotokoll auswerten. Frag deine Fahrschule nach den konkreten Themen, an denen du gescheitert bist, statt wahllos alles zu wiederholen.
- Vorfahrt- und Grundstofffragen priorisieren. Weil zwei falsche 5-Punkte-Fragen allein zum Nichtbestehen führen, lohnt sich hier besonders gezieltes Üben.
- Gezielt mit einer Prüfungssimulation üben. Miss deine Fehlerquote pro Thema und übe so lange weiter, bis sie gegen null geht – unsere Prüfungssimulation zeigt dir das direkt an.
- Nicht auswendig lernen, sondern verstehen. Wer die Logik hinter einer Regel begreift, erkennt auch abgewandelte Prüfungsfragen wieder.
- Ruhig bleiben. Bei einer Nichtbestehensquote von rund 44 % ist eine Wiederholung der statistische Normalfall – kein Grund, die Ausbildung infrage zu stellen.