Ratgeber

Probezeit für Fahranfänger – Regeln & Verstöße

Mit dem ersten Führerschein beginnt automatisch die Probezeit – und mit ihr strengere Regeln als für erfahrene Fahrer. Hier erfährst du, wie lange sie dauert, was A- und B-Verstöße unterscheidet und was bei einem Aufbauseminar auf dich zukommt.

Keine Rechtsberatung. Die Probezeit ist bundeseinheitlich in § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Diese Seite fasst die Regeln verständlich zusammen, maßgeblich ist immer der Gesetzestext bzw. die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit beginnt automatisch mit dem Tag, an dem du deine erste Fahrerlaubnis erhältst, und dauert 2 Jahre (§ 2a StVG). Das gilt unabhängig davon, ob du BF17 gemacht hast oder erst mit 18 deinen Führerschein bekommen hast.

0,0 Promille und weitere Sonderregeln

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt eine strikte Null-Promille-Grenze (§ 24c StVG) – anders als die 0,5-Promille-Grenze für erfahrene Fahrer. Das gilt auch für alkoholhaltige Medikamente und alkoholfreies Bier, das geringe Restmengen Alkohol enthalten kann.

A-Verstöße und B-Verstöße – der Unterschied

Verkehrsverstöße in der Probezeit werden in zwei Kategorien eingeteilt:

  • A-Verstöße („schwerwiegende Zuwiderhandlungen“) – zum Beispiel Rotlichtverstöße, deutliches Überschreiten der Geschwindigkeit, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Schon ein einziger A-Verstoß löst Maßnahmen aus.
  • B-Verstöße („weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen“) – zum Beispiel Abstand nicht einhalten oder Handynutzung am Steuer. Hier braucht es in der Regel zwei Verstöße, bis Maßnahmen greifen.

Die drei Stufen bei Verstößen

  1. 1. Stufe: Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Probezeit verlängert sich dabei einmalig um 2 Jahre.
  2. 2. Stufe: Nach dem Aufbauseminar führen ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße zu einer schriftlichen Verwarnung mit der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  3. 3. Stufe: Ein dritter A-Verstoß (oder zwei weitere B-Verstöße) nach der Verwarnung führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis, verbunden mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.

Aufbauseminar – Ablauf & Kosten

Das Aufbauseminar (ASF) besteht aus vier Gruppensitzungen und einer Beobachtungsfahrt und wird von speziell ausgebildeten Fahrlehrern und Verkehrspsychologen durchgeführt. Die Kosten liegen je nach Region meist zwischen 300 und 600 Euro – und gehen zulasten des Fahranfängers, nicht der Behörde.

Verstöße wirken sich häufig auch auf dein Punktekonto in Flensburg und in der Folge auf deine Kfz-Versicherungsprämie aus.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit beginnt mit der ersten Fahrerlaubnis und dauert 2 Jahre (§ 2a StVG) – unabhängig davon, ob du BF17 gemacht hast.

Gilt für Fahranfänger die normale 0,5-Promille-Grenze?

Nein. In der Probezeit gilt eine strikte Null-Promille-Grenze nach § 24c StVG, auch für alkoholhaltige Medikamente.

Was unterscheidet A-Verstöße von B-Verstößen?

A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen wie Rotlichtverstöße oder Alkohol am Steuer – ein einziger löst schon Maßnahmen aus. B-Verstöße wie Handynutzung am Steuer brauchen meist zwei Verstöße, bis Maßnahmen greifen.

Was passiert bei einem ersten A-Verstoß?

Du musst an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich einmalig um 2 Jahre.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Je nach Region meist zwischen 300 und 600 Euro. Das Seminar besteht aus vier Gruppensitzungen und einer Beobachtungsfahrt.

Was passiert, wenn ich nach der Verwarnung erneut auffalle?

Ein dritter A-Verstoß (oder zwei weitere B-Verstöße) führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist stets § 2a Straßenverkehrsgesetz sowie die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde.

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