Ratgeber

Punkte in Flensburg – das Punktesystem einfach erklärt

Ein Blitzer, ein Rotlichtverstoß, zu wenig Abstand – und schon landen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Hier erfährst du, wie das Punktesystem funktioniert, wann Punkte verfallen und wie sich ein Punkt aktiv abbauen lässt.

Keine Rechtsberatung. Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist in § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Diese Seite fasst die Grundlagen verständlich zusammen, maßgeblich ist immer der Gesetzestext bzw. die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts.

Was ist das Fahreignungsregister?

Das Fahreignungsregister (FAER), umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“, wird beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Dort werden Verkehrsverstöße eingetragen, die auf Dauer Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs begründen können. Rechtsgrundlage ist § 4 StVG.

Wie viele Punkte gibt es wofür?

Seit der Reform des Punktesystems werden nur noch 1 bis 3 Punkte je Verstoß vergeben:

  • 1 Punkt – Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (z. B. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß)
  • 2 Punkte – schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot
  • 2 bis 3 Punkte – Straftaten im Straßenverkehr, z. B. Trunkenheitsfahrten oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ab wann ist der Führerschein weg?

Ab 8 Punkten gilt die Fahreignung als nicht mehr gegeben – die Fahrerlaubnis wird entzogen. Schon vorher greifen Warnstufen: Bei 4 oder 5 Punkten erhältst du eine Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung der Fahrerlaubnisbehörde.

Wann verfallen Punkte?

Punkte werden nicht auf Dauer eingetragen, sondern verfallen nach festen Tilgungsfristen automatisch:

VerstoßTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten5 Jahre
Straftat mit 2–3 Punkten10 Jahre

Punkte abbauen: das Fahreignungsseminar

Wer höchstens 5 Punkte auf dem Konto hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar (§ 4a StVG) teilnehmen und dadurch einen Punkt abbauen. Das geht nur einmal innerhalb von fünf Jahren – ein wiederholtes „Freikaufen“ ist also nicht möglich.

Punkte in der Probezeit

Bist du noch in der Probezeit, zählen viele punkterelevante Verstöße zusätzlich als A- oder B-Verstoß mit eigenen Konsequenzen bis hin zum Aufbauseminar. Details dazu findest du auf unserer Seite Probezeit für Fahranfänger. Wichtig auch für Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren ab 17: Sie dürfen laut § 48a FeV höchstens 1 Punkt in Flensburg haben.

Häufige Fragen

Was ist das Fahreignungsregister?

Das beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Register, in das Verkehrsverstöße eingetragen werden, die Zweifel an der Fahreignung begründen können. Rechtsgrundlage ist § 4 StVG.

Wie viele Punkte gibt es für einen Verstoß?

Zwischen 1 und 3 Punkten, je nach Schwere: 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, 2 Punkte für schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot, 2 bis 3 Punkte für Straftaten.

Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?

Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei 4 oder 5 Punkten gibt es zunächst eine Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt nach 2,5 Jahren, mit 2 Punkten nach 5 Jahren. Straftaten mit 2 bis 3 Punkten werden erst nach 10 Jahren gelöscht.

Wie kann ich einen Punkt abbauen?

Mit höchstens 5 Punkten auf dem Konto kannst du freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und dadurch einen Punkt abbauen – das geht nur einmal innerhalb von fünf Jahren.

Wie viele Punkte darf eine BF17-Begleitperson haben?

Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung, das ist in § 48a FeV festgelegt.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist stets § 4 und § 4a Straßenverkehrsgesetz sowie die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts.

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