Was ist das Fahreignungsregister?
Das Fahreignungsregister (FAER), umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“, wird beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Dort werden Verkehrsverstöße eingetragen, die auf Dauer Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs begründen können. Rechtsgrundlage ist § 4 StVG.
Wie viele Punkte gibt es wofür?
Seit der Reform des Punktesystems werden nur noch 1 bis 3 Punkte je Verstoß vergeben:
- 1 Punkt – Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (z. B. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß)
- 2 Punkte – schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot
- 2 bis 3 Punkte – Straftaten im Straßenverkehr, z. B. Trunkenheitsfahrten oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Ab wann ist der Führerschein weg?
Ab 8 Punkten gilt die Fahreignung als nicht mehr gegeben – die Fahrerlaubnis wird entzogen. Schon vorher greifen Warnstufen: Bei 4 oder 5 Punkten erhältst du eine Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung der Fahrerlaubnisbehörde.
Wann verfallen Punkte?
Punkte werden nicht auf Dauer eingetragen, sondern verfallen nach festen Tilgungsfristen automatisch:
| Verstoß | Tilgungsfrist |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt | 2,5 Jahre |
| Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten | 5 Jahre |
| Straftat mit 2–3 Punkten | 10 Jahre |
Punkte abbauen: das Fahreignungsseminar
Wer höchstens 5 Punkte auf dem Konto hat, kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar (§ 4a StVG) teilnehmen und dadurch einen Punkt abbauen. Das geht nur einmal innerhalb von fünf Jahren – ein wiederholtes „Freikaufen“ ist also nicht möglich.
Punkte in der Probezeit
Bist du noch in der Probezeit, zählen viele punkterelevante Verstöße zusätzlich als A- oder B-Verstoß mit eigenen Konsequenzen bis hin zum Aufbauseminar. Details dazu findest du auf unserer Seite Probezeit für Fahranfänger. Wichtig auch für Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren ab 17: Sie dürfen laut § 48a FeV höchstens 1 Punkt in Flensburg haben.