Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Grundlage ist die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, umgesetzt in Deutschland über § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit der zugehörigen Fristentabelle in Anlage 8e FeV. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres EU-Führerscheindokument – deshalb müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine (Papierführerschein oder alte Kartenführerscheine) bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Deine Fahrerlaubnis selbst ändert sich dabei nicht, nur das Dokument.
Bis wann muss ich umtauschen? Die Fristen im Überblick
Welche Frist für dich gilt, hängt davon ab, ob du noch einen alten Papierführerschein (ausgestellt bis Ende 1998) oder einen Kartenführerschein (ausgestellt zwischen 1999 und 2013) besitzt. Stand dieser Seite: September 2026 – die Fristen bis Januar 2026 sind bereits abgelaufen.
Papierführerschein – nach Geburtsjahr
| Geburtsjahr | Frist | Status |
|---|---|---|
| 1953–1958 | 19.07.2022 | abgelaufen |
| 1959–1964 | 19.01.2023 | abgelaufen |
| 1965–1970 | 19.01.2024 | abgelaufen |
| 1971 oder später | 19.01.2025 | abgelaufen |
| vor 1953 | 19.01.2033 | noch offen |
Kartenführerschein – nach Ausstellungsjahr
| Ausstellungsjahr | Frist | Status |
|---|---|---|
| 1999–2001 | 19.01.2026 | abgelaufen |
| 2002–2004 | 19.01.2027 | nächste Frist |
| 2005–2007 | 19.01.2028 | noch offen |
| 2008 | 19.01.2029 | noch offen |
| 2009 | 19.01.2030 | noch offen |
| 2010 | 19.01.2031 | noch offen |
| 2011 | 19.01.2032 | noch offen |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 | noch offen |
Sonderregel: Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Die nächste anstehende Frist betrifft aktuell die Jahrgänge 2002 bis 2004 – wer seinen Führerschein in diesem Zeitraum ausgestellt bekam, sollte den Umtausch jetzt angehen, statt bis kurz vor Fristende zu warten.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig – du darfst mit dem alten Führerschein weiterfahren. Wer die Frist überschreitet, riskiert bei einer Kontrolle allerdings ein Verwarnungsgeld von 10 Euro (keine Punkte, kein Fahrverbot), weil dann ein nicht mehr gültiges Dokument mitgeführt wird. Der Umtausch selbst lässt sich jederzeit ohne erneute Prüfung nachholen.
So läuft der Umtausch im Landkreis Leer ab
Zuständig ist die Führerscheinstelle im „Teehaus“, Deichstraße 26, 26789 Leer (Ostfriesland) – 1. Etage, Zugang über den grünen Seiteneingang. Der Umtausch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich – telefonisch unter 0491 926-3111 oder online über den Landkreis. Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts: Montag bis Freitag vormittags 7:30 bis 12:30 Uhr, zusätzlich Montag und Dienstag 13:30 bis 15:30 Uhr sowie Donnerstag 13:30 bis 17:00 Uhr.
Umtausch-Informationen des Landkreises Leer
Welche Unterlagen brauche ich?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Dein alter Führerschein im Original
- Falls dein Führerschein nicht im Landkreis Leer ausgestellt wurde: ggf. zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde
Was kostet der Umtausch?
Die Grundgebühr liegt bei 26,50 Euro. Mit Direktversand des neuen Führerscheins per Post durch die Bundesdruckerei können die Gesamtkosten auf bis zu rund 32,83 Euro steigen. Während der Bearbeitungszeit bleibt dein alter Führerschein – solange deine individuelle Frist noch nicht überschritten ist – uneingeschränkt gültig.