Landkreis Emsland

Führerschein umtauschen im Landkreis Emsland

Alte Papier- oder Kartenführerscheine müssen bis spätestens 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden – gestaffelt nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Hier findest du deine Frist, was der Umtausch kostet und wie er bei der Führerscheinstelle in Meppen abläuft.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst die amtlichen Fristen und Angaben des Landkreises Emsland verständlich zusammen. Maßgeblich für deinen Einzelfall ist immer die Auskunft der Führerscheinstelle.

Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Grundlage ist die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, umgesetzt in Deutschland über § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit der zugehörigen Fristentabelle in Anlage 8e FeV. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres EU-Führerscheindokument – deshalb müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine (Papierführerschein oder alte Kartenführerscheine) bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Deine Fahrerlaubnis selbst ändert sich dabei nicht, nur das Dokument.

Bis wann muss ich umtauschen? Die Fristen im Überblick

Welche Frist für dich gilt, hängt davon ab, ob du noch einen alten Papierführerschein (ausgestellt bis Ende 1998) oder einen Kartenführerschein (ausgestellt zwischen 1999 und 2013) besitzt. Stand dieser Seite: September 2026 – die Fristen bis Januar 2026 sind bereits abgelaufen.

Papierführerschein – nach Geburtsjahr

GeburtsjahrFristStatus
1953–195819.07.2022abgelaufen
1959–196419.01.2023abgelaufen
1965–197019.01.2024abgelaufen
1971 oder später19.01.2025abgelaufen
vor 195319.01.2033noch offen

Kartenführerschein – nach Ausstellungsjahr

AusstellungsjahrFristStatus
1999–200119.01.2026abgelaufen
2002–200419.01.2027nächste Frist
2005–200719.01.2028noch offen
200819.01.2029noch offen
200919.01.2030noch offen
201019.01.2031noch offen
201119.01.2032noch offen
2012 – 18.01.201319.01.2033noch offen

Sonderregel: Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Die nächste anstehende Frist betrifft aktuell die Jahrgänge 2002 bis 2004 – wer seinen Führerschein in diesem Zeitraum ausgestellt bekam, sollte den Umtausch jetzt angehen, statt bis kurz vor Fristende zu warten.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig – du darfst mit dem alten Führerschein weiterfahren. Wer die Frist überschreitet, riskiert bei einer Kontrolle allerdings ein Verwarnungsgeld von 10 Euro (keine Punkte, kein Fahrverbot), weil dann ein nicht mehr gültiges Dokument mitgeführt wird. Der Umtausch selbst lässt sich jederzeit ohne erneute Prüfung nachholen. Praktisch unangenehmer wird es eher außerhalb der EU, etwa bei Mietwagen oder Kontrollen im Ausland mit einem längst abgelaufenen Dokument.

So läuft der Umtausch im Landkreis Emsland ab

Zuständig ist die Führerscheinstelle im Kreishaus II, Ordeniederung 2, 49716 Meppen. Seit Oktober 2020 gilt: nur noch mit vorab online gebuchtem Termin, keine Nummer mehr vor Ort. Alternativ ist laut Landkreis auch eine postalische Antragstellung möglich – das passende Formular gibt es auf der Seite des Landkreises. Der Landkreis empfiehlt außerdem, die anstehende Frist nicht erst in letzter Minute anzugehen, da es kurz vor größeren Fristterminen erfahrungsgemäß zu Terminengpässen kommt.

Termin & Antrag beim Serviceportal des Landkreises Emsland

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Dein alter Führerschein im Original
  • Falls dein Führerschein nicht vom Landkreis Emsland ausgestellt wurde: ggf. zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde

Was kostet der Umtausch?

Die Grundgebühr liegt laut Stadt Meppen bei rund 26,50 Euro. Mit Direktversand des neuen Führerscheins per Post nach Hause nennt der Landkreis Emsland in seiner Pressemitteilung eine Gesamtsumme von rund 32,90 Euro. Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen ab vollständigen Unterlagen; gegen eine Zusatzgebühr ist ein Express-Umtausch in bis zu 3 Werktagen möglich. Während der Bearbeitungszeit bleibt dein alter Führerschein – solange die individuelle Frist noch nicht überschritten ist – uneingeschränkt gültig.

Da der Antrag wahlweise direkt bei der Führerscheinstelle in Meppen oder über das Bürgerbüro deiner Wohnsitzgemeinde gestellt werden kann, können die genauen Gebühren je nach Gemeinde leicht abweichen. Die oben genannten Beträge sind Richtwerte des Landkreises bzw. der Stadt Meppen – frag am besten direkt bei deiner Gemeinde nach der aktuell gültigen Gebühr.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Das hängt von deinem Geburtsjahr (bei alten Papierführerscheinen) bzw. dem Ausstellungsjahr (bei Kartenführerscheinen von 1999 bis 2013) ab. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine in ganz Deutschland umgetauscht sein.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Deine Fahrerlaubnis bleibt gültig, du darfst also weiterfahren. Bei einer Kontrolle mit abgelaufener Frist droht aber ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Der Umtausch lässt sich jederzeit ohne Prüfung nachholen.

Wo tausche ich meinen Führerschein im Landkreis Emsland um?

Bei der Führerscheinstelle im Kreishaus II, Ordeniederung 2 in 49716 Meppen – mit vorab gebuchtem Online-Termin, oder alternativ postalisch über das Serviceportal des Landkreises.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Grundgebühr liegt bei rund 26,50 Euro, mit Direktversand des neuen Führerscheins nach Hause insgesamt bei rund 32,90 Euro.

Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch?

Gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und deinen alten Führerschein im Original. Wurde er nicht im Landkreis Emsland ausgestellt, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift nötig sein.

Wie lange dauert die Bearbeitung des neuen Führerscheins?

Laut Landkreis Emsland in der Regel 3 bis 4 Wochen ab vollständigen Unterlagen, mit einer kostenpflichtigen Express-Option in bis zu 3 Werktagen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten können sich ändern – maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben des Landkreises Emsland.

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