Landkreis Emsland

Führerschein mit 17 – Begleitetes Fahren im Emsland

Mit Begleitetem Fahren ab 17 (BF17) darfst du schon vor dem 18. Geburtstag Auto fahren – nur eben mit einer eingetragenen Begleitperson auf dem Beifahrersitz. So läuft das im Landkreis Emsland ab, wer dich begleiten darf und was ohne Begleitung droht.

Keine Rechtsberatung. BF17 ist bundeseinheitlich in § 48a der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt, Niedersachsen hat keine inhaltlichen Sonderregeln. Details zu Gebühren und Formularen erfährst du bei der Führerscheinstelle.

Was ist Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)?

Beim Begleiteten Fahren ab 17 machst du deinen Führerschein der Klasse B genauso wie sonst auch – nur, dass du schon mit 17 Jahren allein am Steuer sitzen darfst, statt bis zum 18. Geburtstag warten zu müssen. Die einzige Bedingung: Auf jeder Fahrt muss eine im Vorfeld eingetragene Begleitperson mitfahren. Rechtsgrundlage ist bundesweit einheitlich § 48a FeV.

Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?

Der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde und der Beginn der Fahrausbildung sind ab 16 Jahren und 6 Monaten möglich. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher – bestehst du beide rechtzeitig, kannst du direkt mit 17 loslegen.

Prüfbescheinigung statt Führerschein

Bis zu deinem 18. Geburtstag bekommst du keine Führerschein- Karte, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Sie bleibt noch 3 Monate über den 18. Geburtstag hinaus gültig, danach entfällt automatisch die Pflicht zur Begleitung. Wichtig: Der reguläre Kartenführerschein wird nicht überall automatisch zugeschickt – erkundige dich rechtzeitig bei der Führerscheinstelle, ob du ihn aktiv beantragen musst.

Wer darf mich begleiten? Die Voraussetzungen

Die Anforderungen an eine Begleitperson sind in § 48a FeV gesetzlich festgelegt:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Besitzt seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B
  • Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Beim Begleiten gilt für sie die normale Promillegrenze von 0,5 ‰ bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol – kein Nullpromille wie bei dir selbst als Fahranfänger

Gesetzlich gibt es keine feste Obergrenze für die Anzahl der Begleitpersonen – üblich sind zwei bis vier, die namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.

Begleitpersonen eintragen lassen – wie geht das im Emsland?

Die Eintragung erfolgt bei der Führerscheinstelle im Kreishaus II, Ordeniederung 2, 49716 Meppen – in der Regel zusammen mit dem BF17-Antrag, spätestens vor der praktischen Prüfung. Die genaue Gebühr legt der Landkreis fest (bundesweit gibt es dafür keine einheitliche Gebührenordnung); frag am besten direkt bei der Führerscheinstelle oder deiner Fahrschule nach der aktuellen Höhe.

Serviceportal des Landkreises Emsland – KfZ-Zulassung und Fahrerlaubnisse

Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?

Fährst du ohne eine eingetragene Begleitperson, ist das eine Ordnungswidrigkeit: Bußgeld (in der Regel rund 70 Euro), ein Punkt in Flensburg und eine mögliche Verlängerung der Probezeit. Die Fahrerlaubnisbehörde kann außerdem die BF17-Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag widerrufen. Fährst du danach trotzdem weiter, gilt das rechtlich als Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Straßenverkehrsgesetz) – mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Eine Neuerteilung ist dann erst nach einem kostenpflichtigen Aufbauseminar möglich.

Warum sich BF17 lohnt

BF17 verursacht keine zusätzlichen Ausbildungskosten gegenüber der normalen Fahrausbildung – es kommen nur die Verwaltungsgebühren für die Begleitpersonen-Eintragung dazu. Dafür zeigen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), dass ehemalige BF17-Teilnehmer ein spürbar geringeres Unfallrisiko und weniger Verkehrsverstöße haben als gleichaltrige Fahranfänger ohne Begleitphase – ein Vorteil, der sich später oft auch in günstigeren Kfz-Versicherungsprämien bemerkbar macht.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich mit der Fahrausbildung für BF17 beginnen?

Ab 16 Jahren und 6 Monaten kannst du den Antrag stellen und mit der Fahrausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung ist frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.

Was bekomme ich statt des Führerscheins?

Bis zum 18. Geburtstag gilt eine Prüfungsbescheinigung statt der Führerschein-Karte. Sie bleibt noch 3 Monate über den 18. Geburtstag hinaus gültig, danach entfällt automatisch die Begleitpflicht.

Wer darf mich als Begleitperson begleiten?

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzen und darf höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Wo lasse ich meine Begleitpersonen im Landkreis Emsland eintragen?

Bei der Führerscheinstelle im Kreishaus II, Ordeniederung 2 in 49716 Meppen, in der Regel im Zusammenhang mit dem BF17-Antrag vor der praktischen Prüfung.

Was passiert, wenn ich ohne eingetragene Begleitperson fahre?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg, dazu kann die BF17-Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag widerrufen werden. Fährst du danach trotzdem weiter, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Öffnungszeiten, Gebühren und Zuständigkeiten können sich ändern – maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben des Landkreises Emsland.

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