Was ist Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)?
Beim Begleiteten Fahren ab 17 machst du deinen Führerschein der Klasse B genauso wie sonst auch – nur, dass du schon mit 17 Jahren allein am Steuer sitzen darfst, statt bis zum 18. Geburtstag warten zu müssen. Die einzige Bedingung: Auf jeder Fahrt muss eine im Vorfeld eingetragene Begleitperson mitfahren. Rechtsgrundlage ist bundesweit einheitlich § 48a FeV.
Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?
Der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde und der Beginn der Fahrausbildung sind ab 16 Jahren und 6 Monaten möglich. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher – bestehst du beide rechtzeitig, kannst du direkt mit 17 loslegen.
Prüfbescheinigung statt Führerschein
Bis zu deinem 18. Geburtstag bekommst du keine Führerschein- Karte, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Sie bleibt noch 3 Monate über den 18. Geburtstag hinaus gültig, danach entfällt automatisch die Pflicht zur Begleitung. Wichtig: Der reguläre Kartenführerschein wird nicht überall automatisch zugeschickt – erkundige dich rechtzeitig bei der Führerscheinstelle, ob du ihn aktiv beantragen musst.
Wer darf mich begleiten? Die Voraussetzungen
Die Anforderungen an eine Begleitperson sind in § 48a FeV gesetzlich festgelegt:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Besitzt seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B
- Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Beim Begleiten gilt für sie die normale Promillegrenze von 0,5 ‰ bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol – kein Nullpromille wie bei dir selbst als Fahranfänger
Gesetzlich gibt es keine feste Obergrenze für die Anzahl der Begleitpersonen – üblich sind zwei bis vier, die namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.
Begleitpersonen eintragen lassen – wie geht das im Emsland?
Die Eintragung erfolgt bei der Führerscheinstelle im Kreishaus II, Ordeniederung 2, 49716 Meppen – in der Regel zusammen mit dem BF17-Antrag, spätestens vor der praktischen Prüfung. Die genaue Gebühr legt der Landkreis fest (bundesweit gibt es dafür keine einheitliche Gebührenordnung); frag am besten direkt bei der Führerscheinstelle oder deiner Fahrschule nach der aktuellen Höhe.
Serviceportal des Landkreises Emsland – KfZ-Zulassung und Fahrerlaubnisse
Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?
Fährst du ohne eine eingetragene Begleitperson, ist das eine Ordnungswidrigkeit: Bußgeld (in der Regel rund 70 Euro), ein Punkt in Flensburg und eine mögliche Verlängerung der Probezeit. Die Fahrerlaubnisbehörde kann außerdem die BF17-Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag widerrufen. Fährst du danach trotzdem weiter, gilt das rechtlich als Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Straßenverkehrsgesetz) – mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Eine Neuerteilung ist dann erst nach einem kostenpflichtigen Aufbauseminar möglich.
Warum sich BF17 lohnt
BF17 verursacht keine zusätzlichen Ausbildungskosten gegenüber der normalen Fahrausbildung – es kommen nur die Verwaltungsgebühren für die Begleitpersonen-Eintragung dazu. Dafür zeigen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), dass ehemalige BF17-Teilnehmer ein spürbar geringeres Unfallrisiko und weniger Verkehrsverstöße haben als gleichaltrige Fahranfänger ohne Begleitphase – ein Vorteil, der sich später oft auch in günstigeren Kfz-Versicherungsprämien bemerkbar macht.