Was ist Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)?
Beim Begleiteten Fahren ab 17 machst du deinen Führerschein der Klasse B genauso wie sonst auch – nur, dass du schon mit 17 Jahren allein am Steuer sitzen darfst, statt bis zum 18. Geburtstag warten zu müssen. Die einzige Bedingung: Auf jeder Fahrt muss eine im Vorfeld eingetragene Begleitperson mitfahren. Rechtsgrundlage ist bundesweit einheitlich § 48a FeV.
Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen?
Der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde und der Beginn der Fahrausbildung sind ab 16 Jahren und 6 Monaten möglich. Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher – bestehst du beide rechtzeitig, kannst du direkt mit 17 loslegen.
Prüfbescheinigung statt Führerschein
Bis zu deinem 18. Geburtstag bekommst du keine Führerschein- Karte, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Sie bleibt noch 3 Monate über den 18. Geburtstag hinaus gültig, danach entfällt automatisch die Pflicht zur Begleitung.
Wer darf mich begleiten? Die Voraussetzungen
Die Anforderungen an eine Begleitperson sind in § 48a FeV gesetzlich festgelegt:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Besitzt seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B
- Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Beim Begleiten gilt für sie die normale Promillegrenze von 0,5 ‰ bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol – kein Nullpromille wie bei dir selbst als Fahranfänger
Gesetzlich gibt es keine feste Obergrenze für die Anzahl der Begleitpersonen – üblich sind zwei bis vier, die namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.
Begleitpersonen eintragen lassen – wie geht das im Landkreis Cloppenburg?
Die Eintragung erfolgt bei der Führerscheinstelle in der Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg – in der Regel zusammen mit dem BF17-Antrag, spätestens vor der praktischen Prüfung. Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr und nach Vereinbarung, telefonisch erreichbar unter 04471 15-444.
Fahrerlaubnisse beim Landkreis Cloppenburg
Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?
Fährst du ohne eine eingetragene Begleitperson, ist das eine Ordnungswidrigkeit: Bußgeld (in der Regel rund 70 Euro), ein Punkt in Flensburg und eine mögliche Verlängerung der Probezeit. Die Fahrerlaubnisbehörde kann außerdem die BF17-Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag widerrufen. Fährst du danach trotzdem weiter, gilt das rechtlich als Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Straßenverkehrsgesetz).
Warum sich BF17 lohnt
BF17 verursacht keine zusätzlichen Ausbildungskosten gegenüber der normalen Fahrausbildung – es kommen nur die Verwaltungsgebühren für die Begleitpersonen-Eintragung dazu. Dafür zeigen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), dass ehemalige BF17-Teilnehmer ein spürbar geringeres Unfallrisiko und weniger Verkehrsverstöße haben als gleichaltrige Fahranfänger ohne Begleitphase.