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Auto- & Führerschein-Lexikon

Kurz erklärt: die wichtigen Begriffe rund um Auto, Fahrzeugtechnik und Führerscheinprüfung – von A wie Abblendlicht bis Z wie Zurrgurt.

Abblendlicht

Das nach unten gerichtete Scheinwerferlicht für die normale Fahrt bei Dunkelheit. Es blendet den Gegenverkehr nicht und muss bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht eingeschaltet sein – auch tagsüber bei Regen, Nebel oder Schneefall.

Abfahrtkontrolle

Die Sicht- und Funktionsprüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt: Reifen, Beleuchtung, Bremsen, Flüssigkeitsstände, Lenkung und Warneinrichtungen. In der praktischen Führerscheinprüfung muss man einzelne Punkte zeigen und erklären.

ABS (Antiblockiersystem)

Ein System, das ein Blockieren der Räder beim starken Bremsen verhindert. Das Fahrzeug bleibt dadurch lenkbar. Bei einer ABS-Bremsung tritt man das Bremspedal kräftig durch und hält es gedrückt – ein Pulsieren im Pedal ist normal.

Anhalteweg

Die gesamte Strecke vom Erkennen einer Gefahr bis zum Stillstand. Er setzt sich zusammen aus Reaktionsweg und Bremsweg.

Aquaplaning

Das Aufschwimmen der Reifen auf einem Wasserfilm bei nasser Fahrbahn. Lenkung und Bremsen wirken dann nicht mehr. Vorbeugen kann man mit ausreichender Profiltiefe, angepasstem Tempo und dem Meiden von Spurrinnen.

Betriebsflüssigkeiten

Sammelbegriff für die Flüssigkeiten, die ein Fahrzeug zum Betrieb braucht: Motoröl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Scheibenwischwasser und ggf. Servoöl. Ihre Stände gehören zur regelmäßigen Kontrolle.

Bremsflüssigkeit

Überträgt den Druck vom Bremspedal an die Radbremsen. Sie zieht mit der Zeit Wasser an und sollte nach Herstellervorgabe (oft alle zwei Jahre) gewechselt werden. Der Stand wird am Vorratsbehälter zwischen „MIN" und „MAX" geprüft.

Bremsweg

Die Strecke vom Wirken der Bremse bis zum Stillstand. Faustformel bei normaler Bremsung: (Geschwindigkeit ÷ 10) × (Geschwindigkeit ÷ 10). Bei einer Gefahrbremsung etwa die Hälfte davon.

DOT-Nummer

Eine Kennzeichnung an der Reifenflanke. Die letzten vier Ziffern geben Produktionswoche und -jahr an: „2519" bedeutet 25. Woche 2019. Reifen altern auch ungenutzt – ab etwa sechs Jahren sollte man sie im Blick behalten.

ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm)

Bremst gezielt einzelne Räder ab und reduziert die Motorleistung, um ein Schleudern oder Ausbrechen des Fahrzeugs zu verhindern.

Feststellbremse (Handbremse)

Sichert das stehende Fahrzeug – als Hebel, Fußpedal oder elektrischer Schalter. An Steigungen zusätzlich einen Gang einlegen bzw. „P" wählen und die Räder einschlagen.

Gespann

Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger. Für das Führen eines Gespanns braucht es je nach Gewicht die Klasse B, B96, BE oder eine höhere Klasse.

Hauptuntersuchung (HU)

Die regelmäßige technische Überprüfung des Fahrzeugs (umgangssprachlich „TÜV"). Pkw müssen nach der Erstzulassung zunächst nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre vorgeführt werden. Das Ergebnis zeigt die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen.

Kühlmittel

Die Flüssigkeit aus Wasser und Frostschutz, die die Motorwärme abführt. Der Stand wird bei kaltem Motor am Ausgleichsbehälter zwischen „MIN" und „MAX" geprüft – den heißen Behälter nie öffnen.

Ladungssicherung

Das Sichern der Ladung gegen Verrutschen, Umfallen und Herabfallen – mit Zurrgurten, Antirutschmatten und formschlüssigem Verstauen. Die Verantwortung trägt auch die Person am Steuer.

Load Index (Tragfähigkeitskennzahl)

Eine Zahl in der Reifenbezeichnung, die die zulässige Traglast je Reifen angibt (z. B. „91" ≈ 615 kg). Sie darf den in den Fahrzeugpapieren genannten Wert nicht unterschreiten.

Mindestprofiltiefe

Die gesetzlich vorgeschriebene Restprofiltiefe von 1,6 mm bei Pkw-Reifen. Aus Sicherheitsgründen werden im Sommer mindestens 3 mm und im Winter mindestens 4 mm empfohlen.

Motoröl

Der Schmierstoff des Motors. Der Stand wird mit dem Ölmessstab bei stehendem, betriebswarmem Motor auf ebener Fläche geprüft und muss zwischen den Markierungen liegen. Nur in kleinen Mengen nachfüllen.

Nebelschlussleuchte

Eine besonders helle rote Leuchte am Heck. Sie darf nur bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 m eingeschaltet werden; dann sind höchstens 50 km/h erlaubt.

Profiltiefe

Die Tiefe der Rillen im Reifenprofil. Sie verdrängt Wasser und sorgt für Grip. Schnelltest: Ein 1-Euro-Stück in die Rille halten – ist der goldene Rand (rund 3 mm) verdeckt, ist noch genug Profil da.

RDKS (Reifendruckkontrollsystem)

Überwacht den Reifendruck und warnt bei zu niedrigem Druck. Für neu zugelassene Pkw ist es seit November 2014 Pflicht.

Reaktionsweg

Die Strecke, die das Fahrzeug während der Schrecksekunde zurücklegt, bevor die Bremse wirkt. Faustformel: (Geschwindigkeit ÷ 10) × 3.

Reifendruck

Der Luftdruck im Reifen. Immer bei kalten Reifen prüfen; die Sollwerte stehen z. B. im Tankdeckel, am Türholm oder im Handbuch. Zu niedriger Druck erhöht Verbrauch und Verschleiß und verschlechtert das Fahrverhalten.

Scheibenwischwasser

Die Flüssigkeit für die Waschanlage, im Winter mit Frostschutz. Der Behälter sollte immer ausreichend gefüllt sein, damit die Sicht schnell wiederhergestellt werden kann.

Sicherheitsabstand

Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Faustregel außerorts: mindestens „halber Tacho" in Metern (bei 100 km/h also etwa 50 m). Innerorts genügt als grobe Richtschnur der Weg, den man in rund einer Sekunde zurücklegt.

Standlicht (Begrenzungslicht)

Das schwache Licht, das die Fahrzeugbreite anzeigt. Es dient nur zum Parken bei schlechter Sicht, nicht zum Fahren – dafür ist das Abblendlicht nötig.

Stützlast

Die Kraft, mit der die Anhängerdeichsel auf die Anhängekupplung drückt. Sie muss innerhalb der in den Fahrzeugpapieren genannten Werte liegen und beeinflusst die Fahrstabilität des Gespanns.

Verbandskasten

Die im Pkw mitzuführende Erste-Hilfe-Ausstattung nach DIN 13164. Auf das Haltbarkeitsdatum achten und abgelaufenes Material ersetzen.

Warndreieck

Das zusammenklappbare rote Dreieck zum Absichern einer Panne oder Unfallstelle. Aufstellabstand als Richtwert: innerorts etwa 50 m, außerorts etwa 100 m, auf der Autobahn 150–200 m – möglichst vor Kurve oder Kuppe.

Warnweste

Die reflektierende Weste, die im Pkw mitgeführt werden muss (in Deutschland eine je Fahrzeug). Vor dem Verlassen des Fahrzeugs an Pannenstellen anlegen.

Winterreifen

Reifen für niedrige Temperaturen, Schnee und Matsch. Seit Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als Winterreifen; das reine „M+S"-Zeichen reicht nicht mehr. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht bei Glätte durch Schnee, Eis oder Reif.

Zugfahrzeug

Das Fahrzeug, das einen Anhänger zieht. Zusammen mit dem Anhänger bildet es das Gespann.

Zurrgurt

Ein Spanngurt zur Ladungssicherung. Auf dem Etikett stehen die zulässige Zugkraft und die Verwendung; beschädigte Gurte dürfen nicht mehr benutzt werden.

Alle Angaben sind kurz gehalten und ohne Gewähr. Maßgeblich sind stets die aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie die Angaben deiner Fahrschule, der Prüfstellen und deines Fahrzeugherstellers.

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