Das ist in Deutschland Pflicht
Warndreieck, mindestens eine Warnweste und ein Verbandskasten nach DIN 13164 – dazu Führerschein und Fahrzeugschein. Fehlt etwas davon bei einer Kontrolle, gibt es in der Regel ein Verwarnungsgeld.
Verbandskasten: aufs Datum achten
Der Inhalt hat ein Haltbarkeitsdatum (meist rund fünf Jahre). Bei der Hauptuntersuchung wird ein vollständiger, nicht abgelaufener Kasten verlangt. Die aktuelle Norm DIN 13164 (Stand 2022) enthält zusätzlich zwei Gesichtsmasken – ein älterer, vollständiger Kasten ist in der Regel weiter zulässig, bis er ersetzt wird.
Freiwillig, aber sinnvoll
Eine zweite Warnweste für Mitfahrer, Taschenlampe, Handschuhe, Abschleppseil, Starthilfekabel, Feuerlöscher und eine Decke. Kostet wenig Platz und hilft im Ernstfall.
Im Ausland gelten andere Regeln
Manche Länder verlangen Warnwesten für alle Insassen, Ersatzlampen, einen Alkoholtester oder eine Umweltplakette. Vor der Reise die Vorschriften des Ziel- und der Durchreiseländer prüfen.